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Betreuung in häuslicher Gemeinschaft

Ihre Begleitung im Alltag

Älteren Menschen fällt es schwer, sich in einer neuen Umgebung zurechtzufinden, sich an neue Gesichter zu gewöhnen, die ge­wohnte und geliebte Umgebung, Familie, Freunde und Nachbarn aufzugeben. Für einen pflegebedürftigen Menschen ist ein Pflegeheim selten die erste Wahl. Ruhe und Geborgenheit findet er in der gewohnten Umgebung, im liebgewonnenen Sessel oder auch im alltäglichen Blick durchs Fenster. Zurück­lehnen, sich auf jemanden verlassen, sich sicher und geborgen fühlen. Für diese Dinge gibt es nur einen einzigen Ort; jenen, den man nicht aufgeben möchte. Dort schlägt das Herz, Zuhause!

Pflegende Angehörige kommen zunehmend nicht ohne außerfamiliäre Unterstützung aus. Die Belastungen der Pflege bzw. Betreuung sind hoch und häufig nicht mit den beruflichen Anforderungen vereinbar.

Der Begriff der "24h-Pflege" hat sich in Deutschland etabliert und ist zu einer festen Bezeichnung der häuslichen Pflege, bei der die pflegeunterstützenden Haushaltshilfen im Haus oder in der Wohnung des Pflegebedürftigen wohnen und in Notfällen oder auch nachts Hilfe leisten können. Somit fühlt die zu pflegende Person sich zu jeder Zeit sicher und geborgen; die Angehörigen werden körperlich und seelisch entlastet.

Mit der sogenannten 24h-Pflege wird eine intensive und umfängliche Betreuung für den Pflegebedürftigen gewährleistet und sie ist in vielen Fällen die einzige Alternative zum Pflegeheim. 

Betreuungskräfte helfen pflegebedürftigen Menschen bei ihren Grundverrichtungen. Dazu gehören u.a.: die Körperpflege (Duschen, Waschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen usw.), Toilettengang, Aus- und Anziehen, Zubereiten und Aufnahme der Nahrung. Vielleicht gibt es ja noch einen Hund oder eine Katze, die mitversorgt werden soll. Auch um sie wird sich gekümmert. Gemeinsame Spazier­gänge, zusammen den Arzt besuchen oder einfach mal einen Tee trinken- das verstehen wir unter Begleitung im Alltag.

Alle Tätigkeiten der medizinischen Behandlungspflege (z.B. Wundversorgung und Spritzen geben) müssen dagegen durch eine examinierte Pflegekraft, z. B. eines ambulanten Pflegedienstes, durchgeführt werden. Diese Aufgaben darf die Betreu­ungskraft nicht übernehmen. Medizinische Behandlung wird von einem Arzt verordnet und ist eine Leistung zur Abrechnung über die Krankenkasse. Der Hausarzt ist immer ein guter Ansprechpartner, aber auch wir helfen gerne weiter.