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Pflegerische Alltagshilfe

Zu den Aufgaben der pflegerischen Alltagshilfe zählen u.a.:

  • Hilfe bei dem An- und Auskleiden
  • Aufsuchen und Verlassen des Betts
  • Körperpflege (Baden, Waschen, Duschen, Rasieren, Haut-, Haar- und Nagelpflege, Mund- und Zahnpflege, Kämmen)
  • Toilettengang

Die medizinische Behandlungspflege gehört nicht zu den Aufgaben der Haushaltshilfe. Sie umfasst alle Leistungen, die einer ärztlichen Therapie dienen und von Pflegefachkräften übernommen werden müssen. Behandlungspflege wird von einem Arzt verordnet. Zu den Leistungen zählen u.a.:

  • Bedienung und Überwachung von Beatmungsgeräten
  • Blutzuckermessung
  • Injektionen
  • Legen von Verbänden
  • Etc.

Um die Qualität der Pflege sicherzustellen, empfehlen wir, dass die Betreuung der Haushaltshilfe durch einen ambulanten Pflegedienst – beispielsweise einmal wöchentlich – begleitet bzw. ergänzt wird.