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Kosten der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft

Pflege und Betreuung haben ihren Preis. Die Kosten für die sogenannte 24h-Pflege
sind jedoch finanzierbar!

Die monatlichen Kosten der "24h-Pflege" variieren zwischen  2.700 € und 3.000 € brutto (inkl. gesetzlicher Steuern, Sozial­abgaben, Krankenversicherung sowie Haftpflichtversicherung).

Wesentliche Faktoren bei der Bestimmung des Preises für die Inanspruchnahme einer "24h-Pflege"werden durch die erforderlichen Deutschkenntnisse der Pflegekraft, die Belastung während des Einsatzes sowie die Ausbildungsqualifikation bestimmt. Darüber hinaus kommen andere Faktoren wie das Vorhandensein eines Führerscheins oder auch Einsätze während der Sommer-, Weihnachts- und Osterferien hinzu.

Kostenübersicht:
Für eine Betreuungskraft mit entsprechenden Deutschkenntnissen und mehrjähriger Pflegeerfahrung:

Wählen Sie aus: Kosten (inkl. Sozialabgaben, Versicherungen, Steuern)
Geringe Deutschkenntnisse ab 2.700 € pro Monat
Mittlere Deutschkenntnisse ab 2.800 € pro Monat
Gute Deutschkenntnisse ab 2.900 € pro Monat
Sehr gute Deutschkenntnisse ab 3.000 € pro Monat
 
Betreuung einer weiteren Person im Haushalt ...
... ohne Pflegebedarf zuzüglich 100,- € bis 150,- € pro Monat
... mit Pflegebedarf zuzüglich 150,- € bis 300,- € pro Monat

Bei dieser Art der Betreuung ist noch zu beachten, dass Kost und Logis für die Betreuungskraft kostenlos ist und von dem Kunden/
Auftraggeber getragen werden muss.

Eine Feststellung der finalen Kosten ist erst nach Klärung der Rahmen­bedingungen und des tatsächlichen Pflege- und Betreuungs­bedarfs möglich.

Der genaue Bedarf der Betreuung wird anhand unseres »Bedarfsfragebogens analysiert. Hier werden Informationen über den Gesundheitszustand erfasst. Mit den von Ihnen angegebenen Informationen zu der Pflegebedürftigkeit suchen wir zu Ihren Bedürfnissen am besten passende Betreuungskraft und unterbreiten Ihnen im persönlichen Gespräch unsere Vorschläge. Sie haben dann die Möglichkeit, sich in Ruhe zu entscheiden.

Während der Betreuungszeit bleiben wir selbstverständlich für alle Fragen, Anregungen, Änderungs- und Anpassungswünsche oder eventuellen Probleme Ihr Ansprechpartner.

Um ein kostenloses und unverbindliches Angebot anzufordern, können Sie gerne unseren Fragebogen ausfüllen und an uns per Post, E-Mail oder Fax (05503/642) zurücksenden.

Kostenvergleich:
Heimunterbringung und "24h-Pflege"

"24h-Pflege": Die Kosten variieren, in Abhängigkeit zur Pflegebedürftigkeit und des Krankheitsgrads (inkl. gesetz­licher Steuern, Sozialabgaben, Kranken- und Unfallversicherung) pro Monat zwischen 2.700 € und etwa 3.000 € brutto.

Heimunterbringung: Im Vergleich der Bundesländer fallen preislich Unterschiede auf. So liegen die durchschnittlichen Heimkosten in Sachsen-Anhalt bei etwa 2.600,- €, während die Pflegeheimkosten in Nordrhein-Westfalen bei ungefähr 4.000,- € monatlich liegen.

»Durchschnittliche Pflegeheimkosten pro Bundesland

Ein Beispiel

1. Heimunterbringung:

Durchschnittliche Kosten einer Heimunterbringung bei Pflegerad 3:

Heimunterbringung im Zwei- oder Mehrbettzimmer  3.500 €
Taschengeld mtl. für den privaten Bedarf     250 €
Monatliche Gesamtkosten  3.750 €
Durch die Pflegeversicherung werden bei Pflegegrad 3 übernommen -1.262 €
Verbleibender Eigenanteil   2.488 €

2. "24h-Pflege":

Durchschnittliche Kosten der "24h-Pflege" bei Pflegerad 3:

Kosten für eine Betreuerin mit guten Deutschkenntnissen inkl. sämtlicher Nebenkosten 2.900 €
Haushaltskosten inkl. Verpflegung für Betreuungskraft (Schätzung)    300 €
Monatliche Gesamtkosten 3.200 €
Pflegegeld bei  Pflegegrad 3 (neu ab 01.2024)  -572 €
Anteilige Verhinderungspflege  -201 €
Mögliche Steuererleichterungen*  -333 €
Verbleibender Eigenanteil 2.094 €

*Bis zu 4.000,- € jährlich (333,33 € mtl.) Steuererstattung für Pflege- und Betreuungsleistungen möglich. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Bitte beachten Sie, dass Kosten für evtl. Miet- und Nebenkosten der zu pflegenden Person in diesem Beispiel nicht berücksichtigt sind!

Unterstützung und steuerliche Absetzbarkeit

Unterstützungsleistungen

Bei einer Pflegebedürftigkeit steht der zu betreuenden Person das Pflegegeld der Pflegekasse zu. Dieses beträgt in Abhängigkeit des anerkann­ten Pflegegrades pro Monat zwischen 332 € und 946 €. Seit dem 01.01.2017 werden in die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit sowie zur Bestimmung des Pfleggrades künftig auch geistige und seelische Beeinträchtigungen miteinbezogen.

Darüber hinaus können Leistungen für Verhinderungspflege in Höhe von bis zu 1.612,- € jährlich bei der Pflegekasse beantragt werden. Seit Januar 2015 ist eine Ersatzpflege (beispielsweise durch eine polnische Pflegekraft) bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr möglich. Außerdem kann bis zu 50% des Leistungsbetrages für Kurzzeitpflege (bis zu 806,- €) künftig zusätzlich für Verhinderungs­pflege ausgegeben werden. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei der zuständigen Pflegekasse, um mögliche Ansprüche für eine "24h-Pflege" zu prüfen. Beachten Sie hierbei auch die Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen zur Sicherstellung einer optimalen Pflege.

Steuerliche Absetzbarkeit

Seit dem 01.01.2009 können nach dem Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen alle haushalts­nahen Dienstleistungen einschließlich Pflegeleistungen, bis zu einer Höhe von 4.000,- € jährlich steuerlich geltend gemacht werden. Angehörige, die Kosten für die 24h-Pflege von Familienmitgliedern tragen, haben ebenfalls die Möglichkeit, einen Teil der Kosten steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Bitte beachten Sie, dass wir keine steuerliche Beratung durchführen dürfen und steuerliche Aspekte stets vom Einzelfall abhängen. Befragen Sie daher bitte Ihren Steuerberater zu Ihren persönlichen Möglichkeiten.